Rechtssichere Sanierung für Schacht & Maschinenraum.
Als Betreiber verpflichten dich WHG und AwSV zum Schutz vor austretendem Hydrauliköl. Ob mit DIBt-zugelassener Schutzfolie (20 Jahre Gewährleistung) oder elastischer 2K-Beschichtung: Wir machen deinen Aufzugraum garantiert dicht, ölresistent und zukunftssicher.
Bestandschutz Ihres Aufzugschachts und Maschinenraums
Gesetzlich sind Sie als Betreiber einer hydraulischen Aufzugsanlage dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eingehalten werden.
Full-Service aus einer Hand
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und bieten Ihnen verschiedene Dienstleistungen für Ihren Aufzugschacht und Maschinenraum an.
- dass Ihre Anlage dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig ist.
- dass Sie Undichtigkeiten schnell und zuverlässig erkennen können.
- dass austretende wassergefährdende Stoffe zurückgehalten werden.
- dass betriebsbedingt auftretende Tropfverluste aufzufangen sind.
Dies bedeutet für Sie,
Unsere Leistungen
- Reinigung der Bereiche mit speziellen Reinigungsmitteln
- Auslegen und Verschweißen einer 1,5 mm starken, ölresistenten Schutzfolie (DIBt zugelassen) zur Überbrückung von beschädigten Schutzanstrichen und Spannungsrissen mit 20 Jahren Gewährleistung
- Alternativlösung: Zwei Komponenten Beschichtung mit DIBt zugelassenem Beschichtungssystem. Diese passt sich an die Oberfläche an, überbrückt und füllt Risse und verhält sich elastisch bei Bewegungen im Material. Die Lösungsmittelfreie Oberfläche ist zudem chemikalienbeständig, z. B gegenüber Hydrauliköl und eignet sich für explosionsgeschützte Räume.
Ausgezeichnet!
Unsere Zertifikate
Kontaktieren Sie uns!
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Nutzen Sie unsere Erfahrung für die individuelle Beratung und Planung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren können.